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Vergabeprozess für den Ort der DVRW-Tagungen

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Zu den satzungsmäßigen Aufgaben der DVRW zählt die Abhaltung und Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen, insbesondere die Veranstaltung einer Fachtagung im Abstand von zwei Jahren, die im Wechsel an unterschiedlichen Hochschulstandorten ausgerichtet.  

XXXV. Jahrestagung der DVRW 25.-28. September 2023

"Under construction- Religion als Praxis und Prozess"

in Bayreuth

  • Wie wird der Tagungsort entschieden?

    Über die Vergabe des Tagungsorts entscheidet in der Regel die Mitgliedervollversammlung.

  • Wann wir der nächste Tagungsort bekannt gegeben?

    Nach Vergabe des Tagungsortes wird der Tagungsort auf der Website der DVRW sowie im Mitgliederrundbrief bekannt gegeben.

  • Wie kann sich als Tagungsort beworben werden?

    Standorte, die sich um die Austragung einer DVRW Jahrestagung bewerben möchten, melden ihr Interesse beim Vorstand der DVRW an. Zudem ist es möglich das Interesse auf einer Mitgliedervollversammlung zu bekunden. Neben der Interessensbekundung sollte ein (vorläufiger) Tagungstitel, ein Kurzkonzept für die Tagung sowie Terminvorschläge eingereicht werden. Das Konzept wird auf einer Mitgliedervollversammlung präsentiert.

    Es ist zu bedenken, dass die Organisation der Tagung einen langen Vorlauf hat. In der Regel muss der Tagungsort vier Jahre vor der Tagung vergeben werden.